- Besorgungsleistung
- liegt vor, wenn ein Unternehmer im eigenen Namen eine sonstige Leistung beschafft, diese Leistung aber für einen nicht genannten Auftraggeber bestimmt ist. Auf die B. finden die auf die besorgte Leistung geltenden Vorschriften entsprechend Anwendung (§ 3 XI UStG).
Lexikon der Economics. 2013.